NEIN zur schlechteren Entlohnung von Frauen
Mehr als 30 Teilnehmerinnen aus sieben Diözesen kamen zusammen, um verschiedene Begründungen für Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männer kritisch zu analysieren und Ansatzpunkte zu ihrer Beseitigung aufzuzeigen. Dr. Ingrid Nikolay-Leitner, Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, verortete in ihrem Impulsreferat die Geschlechterdiskriminierung in drei Bereichen: beim Berufseinstieg, bei der zunehmenden Teilzeitarbeit von Frauen und als fortlaufende Entgeltdiskriminierung im Arbeitsverhältnis.
Frauen verdienen mehr
Neben Bildung und selbstbewußtem Auftreten sind Transparenz (z.B. hinsichtlich üblicher Entlohnung, Einstufung und Anrechnung von Vordienstzeiten) und eine diskriminierungsfreie Arbeitsplatzbewertung notwendige Voraussetzungen für eine Verbesserung der Einkommenssituation von Frauen.
Einkommenstransparenz
Die Teilnehmerinnen der Tagung begrüßten daher einstimmig die Gesetzesnovelle für mehr Einkommenstransparenz mit der Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erstellung eines Einkommensberichts nach § 11a des Gleichbehandlungsgesetzes. Dass allerdings die Arbeitnehmer/innen über den Inhalt des Einkommensberichtes – bei Androhung einer Verwaltungsstrafe – zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, behindert die Absicht, Einkommensunterschiede abzubauen und ist zurückzunehmen.
Neu- bzw. Umbewertung von Arbeit
Für eine zeitgemäße Bewertung von Arbeit ist die gesellschaftliche Notwendigkeit der jeweiligen Tätigkeit zu beachten. Dem Leben und der Gemeinschaft dienliche bzw. für ein funktionierendes Zusammenleben unverzichtbare Arbeit muss höher bewertet und entlohnt werden, als dies derzeit der Fall ist. Damit würde sich das Lohnverhältnis in sogenannten \"Frauen- und Männerberufen\" neu ausbalancieren und von Frauen geleistete Arbeit vermehrt ins Blickfeld rücken.
Aufbrechen von Rollenmuster
Frauen mit Kindern arbeiten meist Teilzeit. Der Mann ist Hauptverdiener (Vollzeit und mehr), die Frau \"Dazuverdienerin\" – mit allen bekannten Entgelt diskriminierenden Folgen. Die Teilnehmerinnen der Tagung sympathisieren mit dem \"Modell 30:30\": Mütter und Väter arbeiten während der Familienphase je 30 Wochenstunden, dadurch werden Rollenmuster aufgebrochen, Status und Einkommen von Frauen verbessern sich.
Am Ende der Tagung verabschiedeten die Teilnehmerinnen eine Resolution für die Gleichbehandlung, Gleichwertigkeit und Gleichberechtigung der Geschlechter in der Arbeitswelt. (za)