Frauen auf dem Weg zu ihren (Arbeits-)Rechten

Die Rechte von Frauen sind nicht selbstverständlich. Sie wurden mühsam, teilweise unter Einsatz ihres Lebens erkämpft. Anbei ein kleiner historischer Auszug aus Österreich/Europa, speziell auch zu jenen Errungenschaften, die mit Frauen in der Arbeitswelt zu tun haben.
Der lange Weg beginnt in Frankreich
Schon während der französischen Revolution (1789-1799) hat eine der bekanntesten Frauenrechtlerinnen dieser Zeit – Olympe de Gouges – der ursprünglichen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte eine eigene Erklärung der Frauen- und Bürgerinnenrechte hinzugefügt:
Auszug:
- Artikel 10: „… Die Frau hat das Recht, das Schafott zu besteigen. Gleichermaßen muss ihr das Recht zugestanden werden, eine Rednertribüne zu besteigen. …“
- Artikel 16: … die Verfassung ist null und nichtig, weil an ihrer Ausarbeitung die Mehrheit der Bevölkerung … nicht mitgewirkt hat.“
Ausgehend von Frankreich begannen sich die Frauen in ganz Europa und Amerika zu organisieren und ihre Rechte einzufordern. Während der industriellen Revolution wurden Frauen auch als billige Arbeitskräfte in den Fabriken benötigt. Neben ihren „angestammten“ Aufgaben, sich um Haus und Familie zu kümmern, bekamen sie noch einen 10 bis 12stündigen Arbeitstag dazu und erhielten für ihre Erwerbsarbeit nur einen Bruchteil von dem, was die Männer verdienten. Durch die Arbeit außer Haus ergab sich allerdings auch der Wunsch, sich verstärkt am gesellschaftlichen und politischen Leben zu beteiligen bzw. hatten sie nun auch die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten zu treffen und zu diskutieren.
Frauenwahlrecht
Bis zur Einführung des Frauenwahlrechtes benötigten die Frauen jedoch einen langen Atem:
1893 - Neuseeland
Europa:
1906 – Finnland
1913 – Norwegen
1915 – Dänemark, Island
1918 – Österreich, Deutschland, Estland, Lettland, Litauen, Luxemburg, Polen
1919 – Niederlande
1921 – Schweden
Schlusslichter in Europa:
1944 – Frankreich
1945 – Bulgarien, Jugoslawien, Ungarn
1946 – Italien
1948 – Belgien
1952 – Griechenland
1971 – Schweiz (in einigen Kantonen erst ab 1990 – z.B. Appenzell)
1974 – Portugal
1984 – Lichtenstein
Bis heute ist das Frauenwahlrecht nicht weltweit etabliert. (Saudi-Arabien, Sultanat Brunei, Kuwait etc.)
Erste Demonstration zum Int. Frauentag in Österreich
In Österreich begann der Kampf um das Frauenwahlrecht erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts. Zu dieser Zeit galt das Kurienwahlrecht (Wählerklassen), in dem nur Bürgern, die eine bestimmte Steuerleistung (Zensus) erbrachten das Wahlrecht zugestanden wurde. Durch dieses Wahlrecht hatten auch einige wenige vermögende Frauen Zugang zu den Wahlurnen.
Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Männerwahlrecht ausgedehnt – im Gegenzug wurde aber auch den wenigen Frauen, die bisher wählen durften, das Wahlrecht entzogen. Durch diese Änderung im Wahlrecht, die wiederum die Frauen ausgeschlossen hat, begannen auch die Österreicherinnen das Frauenwahlrecht verstärkt zu fordern.
Im Kampf um Gleichberechtigung und um das Wahlrecht für Frauen entstand um den ersten Weltkrieg der Internationale Frauentag, der heute immer am 8. März begangen wird.
1911 fand dieser erstmals in Wien statt. Mit einem Demonstrationszug auf der Ringstrasse, bei dem 20.000 Frauen, aber auch Männer, teilnahmen mit dem Hauptziel der Einführung des Frauenwahlrechtes. Aber auch das Recht der Frauen auf Arbeit, Zugang zu öffentlichen Ämtern, Berufsausbildung, Beendigung von Diskriminierung am Arbeitsplatz wurden gefordert.
Am 12. November 1918 wurde die Republik ausgerufen, und das Gesetz zur Staats- und Regierungsform verabschiedet, indem auch das allgemeine Wahlrecht festgelegt wurde. Allen Bürgerinnen und Bürgern wurde an diesem Tag das aktive und passive Wahlrecht zuerkannt.
Ein großer Schritt war somit getan, mit dem Frauenwahlrecht ist die politische Gleichberechtigung formal erreicht. Das Wahlrecht war aber nur eines der Anliegen der Frauen dieser Zeit. Mindestens genauso wichtig war der Kampf für mehr Erwerbsarbeitsmöglichkeiten und für eine Reform der patriarchalen Ehe- und Scheidungsgesetze.
Familienrechtsreform
Das gültige Familienrecht geht auf das Allgemein Bürgerliche Gesetzbuch des Jahres 1811 zurück:
Der Mann war das Oberhaupt der Familie. Als Inhaber der „väterlichen Gewalt“ bestimmte er die Erziehungsziele, die Ausbildung und die Berufswahl der Kinder. Bei der Heirat erhielt die Frau den Namen des Mannes als „Privileg“ und genoss die Rechte seines Standes. Sie musste ihm an seinem Wohnsitz folgen (den Wohnsitz konnte der Mann jederzeit ändern) und seine Entscheidungen befolgen. Die Ehefrau war für die Hausarbeit und für die Pflege der Kinder zuständig. Außerhalb dieses Zuständigkeitsbereiches war die Frau nicht geschäftsfähig, d.h. sie konnte keinen Kauf-, Miet- oder Arbeitsvertrag abschließen.
Seit dem ersten Weltkrieg forderten die Frauen die Gleichstellung der Geschlechter im Familienrecht, welche durch die Familienrechtsreform in den 70er Jahren gesetzlich verankert wurde:
Der Mann wurde als Oberhaupt der Familie abgeschafft, stattdessen wurde die Partnerschaft in der Ehe definiert. Beide Ehepartner sind nun verpflichtet für den Unterhalt der Familie zu sorgen, entweder durch Erwerbsarbeit oder durch Hausarbeit. Dadurch wurde die Hausarbeit erstmals als Beitrag zum Familienunterhalt anerkannt. Auch der Wohnort der Familie und der Familiennamen werden gemeinsam entschieden. Frauen dürfen nun ohne Zustimmung des Mannes arbeiten!
Gleichbehandlungsgesetz
1979 wurde das Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet, welches ursprünglich nur die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben regelte.
Die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen waren seit jeher ein Thema.
Bis 1979 war die Diskriminierung der Frauen auch in den Kollektivverträgen legal, da es in vielen Kollektivverträgen „Frauenlohngruppen“ gab. Diese wurde erst 1979 mit der Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetzes eliminiert.
Die Pflicht der Gleichbehandlung bei der Entlohnung war somit festgeschrieben - wenn auch in der Realität noch nicht wirklich angekommen, wie der jährliche Equal Pay Day zeigt:
- Frauen in Österreich arbeiteten im Vergleich zu Männern bis zum 12. Februar 2025 „gratis“, in Oberösterreich sogar bis zum 4. März 2025.
Zum Gleichbehandlungsgesetz gehört auch, dass seit 2004 Diskriminierungen in der Arbeitswelt aufgrund der Religion, der Weltanschauung, des Alters, der sexuellen Orientierung und der ethnischen Zugehörigkeit verboten sind.
Fazit: Errungene Rechte sind niemals in Stein gemeißelt – und es gibt noch viel zu tun, um die gleichen Rechte für Frauen gesetzlich und vor allem auch in der Praxis zu etablieren.